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11. November 2014

Motion zur ersatzlosen Streichung der kantonalen Steuerstatus

„Keine Änderung der Regeln während des Spiels“ – Weshalb die Motion zur ersatzlosen Streichung der kantonalen Steuerstatus abzulehnen ist.

 

Zur Motion 14.3176

Nationalrätin Barbara Gysi (SP) fordert in einer Motion die ersatzlose Streichung der steuerlichen Sonderbehandlung von Gesellschaften mit kantonalen Steuerstatus (Streichung Artikel 28, Absatz 2 bis 4 des Steuerharmonisierungsgesetzes, StHG).

 

Hintergrund und Unternehmenssteuerreform III

Der Bundesrat hat bereits im Juni 2012 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, Massnahmen im Bereich des Unternehmenssteuerrechts zu erarbeiten. Direkte Folge war die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III (USR III), deren Vernehmlassung bis 31. Januar 2015 läuft. Diese sieht bereits die Streichung der kantonalen Steuerstatus vor, allerdings in Ergänzung mit der Einführung einer „Innovationsbox“ (auch Lizenzbox), d.h. keine „ersatzlose Streichung“ wie in der oben genannten Motion. Die KOF (Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich) geht bei einer ersatzlosen Abschaffung von wegfallenden Steuereinnahmen in der Höhe von knapp 3.5 Milliarden Franken aus. Eine Kehrtwende im laufenden politischen Prozess ist folglich weder zielführend noch finanzierbar.

 

Bedeutung für die Region Basel

Für die Wettbewerbsfähigkeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind Spezialgesellschaften – und damit auch die USR III – von grosser Bedeutung. Heute stammen im Kanton Basel-Stadt über 57 Prozent und im Kanton Basel-Landschaft über 20 Prozent des gesamten Gewinnsteuerertrags von sogenannten Spezialgesellschaften. Sollten die derzeit geltenden Steuerregimes ersatzlos gestrichen werden, ist die Region Basel mit ihren hohen Gewinn- und Kapitalsteuersätzen für Spezialgesellschaften nicht mehr attraktiv.

 

Position Bundesrat

Der Bundesrat lehnt die Motion zur ersatzlosen Abschaffung der kantonalen Steuerstatus ab.

 

Forderung der Wirtschaft

Die Wirtschaft fordert, die Motion 14.3176 abzulehnen, da durch die laufende Vernehmlassung zur USR III bereits Anpassungen zur internationalen Akzeptanz im Bereich des Unternehmenssteuerrechts aufgegleist sind. Die ersatzlose Streichung der kantonalen Steuerstatus ist abzulehnen.

 

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Factsheet

Raphael Vannoni
Bereichsleiter Finanzen und Steuern

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